05.02.2023, 11:22
(04.02.2023, 23:47)Bogus Curry schrieb: Ich hab mal nachgesucht und hab dieses gefunden
https://www.gema.de/musiknutzer/tarifueb...t/webradio
Die besagten 32,50 sind in dem PDF Datei enthalten, wenn ihr da unten auf den Link klickt ;D
https://www.gema.de/documents/20121/4752...4480003003
Die dort genannten 32,50 sind aber eben kein Pauschalangebot, sondern ein Mindestbetrag. Die GEMA verlangt aber in jedem Falle, dass Nutzungsdaten erhoben werden nach denen dann die tatsächliche Vergütung berechnet wird. Siehe "6. Ermittlung der Mindestvergütung"
Das bedeutet: Wenn dabei ein Betrag unter 32,50 rauskommt, dann ist trotzdem diese Summe zu zahlen.
Die Krux ist dabei die Erhebung und Verrechnung dieser Daten, die mit der von uns verwendeten Software nicht möglich ist. (Ausser man schreibt ein Programm zur Auswertung der Logfiles, um die Hörer dann anhand ihrer IPs zu "identifizieren" (gemeint ist, die Zahl der "unique user" zu ermitteln).
Wer nicht weiss wohin er will, der kommt leicht woanders hin.