06.02.2017, 19:29
(06.02.2017, 19:12)Antonia Ling schrieb: ...OK dann lesen wir mal das ...
Lest das Grundgesetzt und versteht den Begriff Demokratie. Solange eine Partei oder Vereinigung nicht vom Verfassungsgericht ausdrücklich verboten wird, ist sie legitim. Ob man sie mag oder hasst, das steht nicht zur Debatte.
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Artikel 20 - Abs. 4 schrieb:Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.Das haben uns die Väter des Grundgesetzes nicht ohne Hintergedanken da reingeschrieben, denn wie schon hier mehrfach gesagt: Damals haben die Leute auch geschwiegen und darauf gewartet, dass das Recht siegen würde - hat es aber nicht!
Wenn unsere Verfassungsschützer pennen, heisst das nur, das wir um so wachsamer sein müssen, denn:
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!
Wer nicht weiss wohin er will, der kommt leicht woanders hin.