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Warum die AfD Scheiße ist
#11
Hallo und herzlich willkommen zu unserer Serie "Warum die AfD Scheiße ist". Diesmal hake ich gleich 2 Punkte ab, weil beide kurz sind und zusammenhängen. Sie sind überschrieben mit:
1.3 Die Gewaltenteilung gewährleisten und 1.4 Trennung von Amt und Mandat

Es werden gewisse Sachverhalte angesprochen, die der Gesetzgeber schon gelöst hat und die insofern nicht relevant erscheinen, weil nicht genügend ins Detail gegangen wird. Offenbar geht es um eine Verfeinerung der Gewaltenteilung, die ich schon erwähnte. Die AfD sieht die Gewaltenteilung "durch zahlreiche einfachgesetzliche Regelungen erheblich beeinträchtigt." Aha, so so, und was bedeutet das genau? "Es geht dabei im Kern um die wechselseitige Kontrolle der legislativen, exekutiven und judikativen Funktionen eines Staates." Ja, das weiß ich doch. So funktioniert Gewaltenteilung. Mal sehen, wie es weiter geht: "Ihr Ziel ist es, überbordende unkontrollierte Ausübung von Staatsgewalt zu verhindern." Und auch das ist eigentlich klar.

Zuerst einmal ist eine lange Liste von Ämtern sowieso nicht mit einem Sitz im Parlament vereinbar. Dazu gehören: Bundespräsidenten, Verfassungsrichter, Mitglieder des Bundesrats, dann Wehrbeauftragte, Datenschutzbeauftragte und Stasi-Unterlagen-Beauftragte des Bundestages, weiter Mitglieder im Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Mitglieder des Europaparlaments und dann noch einige Landtagsabgeordnete aufgrund einer Landesverfassung, die das eben verbietet.
Und wie ich schon erwähnte, ruht das Amt von Polizisten und Lehrern während ihrer Mitgliedschaft im Bundestag.
Wenn man jetzt Lehrern und Beamten ganz verbieten wollte, wählbar zu sein oder sich in Parteien zu betätigen, würde man erheblich in die persönliche Freiheit des betreffenden Bürgers eingreifen. Das wäre ein noch krasserer staatlicher Eingriff in die Grundrechte als die Schulpflicht oder das Betäubungsmittelgesetz.

"Minister als Abgeordnete in Parlamenten, welche die Exekutive kontrollieren sollen, und ehemalige Politiker auf Richterstühlen sind mit dem urdemokratischen Konstruktionsprinzip der Gewaltenteilung nicht vereinbar."
Auch darüber haben sich andere schon Gedanken gemacht, das Grundgesetz enthält den Artikel 66:
„Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.“ Das heißt, diese Menschen sind schon in ihrer Freiheit erheblich eingeschränkt durch die Gewaltenteilung und Korruptionsprävention. Sie haben sogar Berufsverbot.

Ein Bundesminister kann, aber muss nicht Mitglied des Bundestages sein, so ist das bisher geregelt. Würde man die Minister nur noch aus Nicht-Mitgliedern des Bundestages rekrutieren, hätte man noch mehr BürgerInnen das Recht verwehrt, Abgeordneter zu sein, also wählbar. Andererseits besteht vielleicht wirklich ein Konflikt beim Innenminister und beim Justizminister. Dass ein ehemaliger Abgeordneter kein Richter werden dürfe, greift nun noch tiefer in die Freiheit der BürgerInnen ein. Wenn einer als junger Mann mal für die Grünen im Parlament saß, soll er nun deshalb kein Richter werden dürfen? Vielleicht sollten Juristen ganz darauf verzichten, sich politisch zu engagieren, nur für den Fall, dass sie mal Richter werden?

"Das gleiche gilt für parteipolitische Netzwerke, sofern diese über persönliche Beziehungen der Amts- und Funktionsträger die wechselseitige Machtkontrolle der Gewalten behindern oder aushöhlen."
Das ist nun eine Sache, die sich nur schwer verhindern lässt, weil man Menschen nicht vorschreiben kann, mit wem sie befreundet sein sollen. Hier wird ein Problem angesprochen, ohne eine Lösung vorzuschlagen und dasselbe Problem taucht weiter unten nochmal auf. Dort wird dann verlangt, Ämterpatronage unter Strafe zu stellen. Aber dazu später.

In dem nun folgenden Punkt "Trennung von Amt und Mandat" heißt es: "Der schwerwiegendste Verstoß gegen die Gewaltenteilung findet derzeit dadurch statt, dass die Exekutive (...) als Regierung nicht von der Legislative (...) personell getrennt ist. Die AfD will hier gegensteuern. Jeder Beamte muss beim Eintritt in ein deutsches Parlament (...) sein Beamtenverhältnis ruhen lassen."
Wie ich bereits erwähnt habe, ist das schon so. Nicht in allen Parlamenten, da die Länder das unterschiedlich handhaben, aber auf Bundesebene. Man könnte also sagen, einige Bundesländer verstoßen gegen die Gewaltenteilung. In der Praxis muss man aber irgendwo die Grenze ziehen, denn vom Dorflehrer oder Dorfpolizisten zu verlangen, sein Amt jahrelang ruhen zu lassen, weil er im Gemeinderat sitzt, wäre völlig überzogen.
Es gibt einen interessanten Artikel, "Beamte und Politik", den ich jetzt hier nicht komplett zitiere, aber in dem die meisten Behauptungen dieser Programmpunkte hier ad absurdum geführt werden.

"Jedoch ausgerechnet bei den Spitzen der Exekutive ist dieses Prinzip ausgesetzt."
Dieses Prinzip ist keineswegs ausgesetzt, wenn man mal davon absieht, dass der Innenminister gleichzeitig Parlamentarier sein kann. Den Punkt hatten wir ja schon angesprochen. Wozu das ganze Brimborium drum herum? Geht es nur um diesen Innenminister?
"Wer Parlamentarier ist, soll in Zukunft nicht mehr Teil der Exekutive sein dürfen und umgekehrt."
Da wird der Eindruck erweckt, als säßen da nur Polizisten und Geheimagenten im Bundestag, als sei das hier ein Polizeistaat, gegen den die AfD angeht. Liebe AfD, damit verprellt ihr aber Eure Wähler in Sachsen.

"Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister sind ersatzlos abzuschaffen."
Was ist das genau? Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister (dasselbe auf Landesebene) sind keine Beamten, sondern haben lediglich ein „Amt“. Sie stehen in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis. Im Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre wurde 1974 bestimmt, dass ein Parlamentarischer Staatssekretär Mitglied des Deutschen Bundestages sein muss und den Minister, für den er arbeitet, bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben zu unterstützen hat. Er darf kein anderes besoldetes Amt, Gewerbe oder einen anderen Beruf ausüben.
Es handelt sich also nicht um einen Beamten, der gleichzeitig Parlamentarier ist, sondern um so etwas ähnliches wie einen Busfahrer, der gleichzeitig Parlamentarier ist.

"Minister, Kanzler und Ministerpräsidenten sollen nicht mehr zugleich Parlamentsmitglieder sein."
Gut und schön, aber wie bestimmt man diese Personen dann? Bisher wähle ich zum Beispiel die CDU (keine Angst, tue ich nicht wirklich) und die CDU wählt vorher die KanzlerkandiatIn und die wählt dann fähige Leute aus und schlägt sie dem Bundespräsidenten vor. Der ernennt dann die MinisterInnen. Auf Landesebene vefährt man ähnlich, nur dass es da nicht BundeskanzlerIn heißt, sonern MinisterpräsidentIn.
Nun könnte man nach der Wahl diese Personen aus dem Parlament ausschließen, dadurch würden andere nachrücken und man hätte noch mehr Leute, die von Steuergeldern leben und klugschwätzen. So löst man die sozialen und "demografischen" Probleme Deutschlands aber nicht.

"Die Funktionen von „politischen Beamten“ in der Staatsverwaltung sind ebenfalls abzuschaffen, von Ministerialdirektoren bis hin zu Polizeipräsidenten."
Was ist ein Politischer Beamter? Herr Maaßen ist zum zum Beispiel so einer. Also ein Beamter, der so gut wie gar keine eigene politische Meinung mehr haben darf und alles im Sinne der Regierung lösen muss. Wenn diese Regierung wechselt, muss er sofort die Fahne nach dem Wind drehen und der neuen Regierung in den Arsch kriechen. Wenn Maaßen also einer Zeitung das genaue Gegenteil von dem erzählt, was die Kanzlerin gerade erzählt hat, ist das absolutes No-Go für einen Politischen Beamten, denn er darf sich nicht gegen die Regierung stellen. Er darf sich auch nicht als Politiker betätigen, denn er ist ein Beamter und er sitzt ganz bestimmt nicht in irgendeinem Parlament.
Wenn man Politische Beamte abschafft, dann ist so ein Polizeipräsident ein normaler Beamter, der eben nicht mit der Regierung übereinstimmen muss. Was hätte man dann gewonnen?

"Die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung haben unabhängig und loyal zu sein. Beamten- und Richterstellen sind nach Qualifikation und fachlicher Leistung zu besetzen (Artikel 33 Absatz 2 GG). Die „Parteibuchwirtschaft“ muss beendet werden. Ämterpatronage ist unter Strafe zu stellen."
Hier wird wieder suggeriert, dass dem keineswegs so sei und das Ämterpatronage der Regelfall ist. Darunter versteht man z.B. eine Beförderung aufgrund der Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei, oder aber auch aufgrund von Verwandschaft. Ich zitiere jetzt mal aus dem weiter oben verlinkten Artikel "Beamte und Politik" des Deutschen Beamtenbundes, inklusive grammatikalischer Fehlleistungen:

"Häufig wird eingewandt, dass alle diese Prinzipien theoretischer Natur und in Praxis doch nie zu kontrollieren. Richtig daran ist, dass es in einer freiheitlichen Gesellschaft keine absolute Überwachung geben kann seien. Wenn Menschen nicht gegen Gesetze und Regeln verstoßen würden, bräuchte man keine Strafgerichte. Es gibt aber durchaus funktionierende Mechanismen, die für Transparenz sorgen und Missbräuche aufdecken können. Zum Beispiel:
  • Verwaltungsentscheidungen können von der nächsten Instanz und vor allem von unabhängigen Gerichten in öffentlichen Verfahren kontrolliert und ggf. korrigiert werden.
  • Bei Personalentscheidungen können sich unterlegene Bewerber mit der sog. Konkurrentenklage an das Verwaltungsgericht wenden und damit eine unabhängige Überprüfung erreichen. Die Pflicht, einen wesentlichen Teil der Stellen auszuschreiben, schafft weitere Öffentlichkeit. Schließlich stellen auch die Personalräte mit ihren Mitbestimmungsrechten eine wirksame Kontrolleinstanz dar.
  • Bei einer Reihe „besonderer“ Personalentscheidungen, etwa bei Sprungbeförderungen, ist der Bundespersonalausschuss als unabhängiges Gremium zu beteiligen. Ähnliches gilt vielfach auf Länderebene.
Ämterpatronage unter Parteifreunden kann auch damit nicht vollständig verhindert werden, ihr wird aber doch ein sehr wirksamer Riegel vorgeschoben."

Dem könnte man jetzt folgendes entgegenhalten (aus Wikipedia): "Infolge der Ämterpatronage in der Strafverfolgung findet ein Teil der gesetzlich vorgesehenen Strafrechtspflege nicht statt. Der Umstand, dass Generalstaatsanwälte (...) und Leitende Oberstaatsanwälte (...) oft nach Parteizugehörigkeit und Regierungsnähe ausgewählt werden, und dass das deutsche Recht keinen unabhängigen, sondern nur einen weisungsabhängigen Staatsanwalt (§146 GVG) kennt, führt dazu, dass in der Politik unerwünschte Ermittlungsverfahren oft gar nicht erst eingeleitet werden bzw. (vor)schnell eingestellt werden."

Insgesamt wird hier also viel Wirbel um Probleme veranstaltet, die eigentlich schon halbwegs zufriedenstellend gelöst sind und für die Probleme, die wirklich da sind, wird keine Lösung angeboten. Mir wird nicht gesagt, wie das alles vonstatten gehen soll, ohne die viel gepriesene Freiheit zu beschneiden und mir wird auch nicht gesagt, was dann besser werden soll, wenn man im Detail andere Regelungen bei der Gewaltenteilung vornimmt. Es wird hier lediglich der Eindruck erweckt, dass die Demokratie, so wie sie jetzt ist, nicht funktioniert, weil der ganze Haufen korrupt ist.
Ämterpatronage beseitigt man jedenfalls nicht durch Abschaffung Politischer Beamter. Selbst wenn es gar keine Parteien mehr geben würde und alles mittels Direkter Demokratie entschieden würde, könnte man nicht verhindern, dass Leute sich Posten gegenseitig zuschanzen.

Das war es wieder für heute, bleiben Sie uns gewogen und schalten Sie auch nächstes Mal wieder den Volksempfänger ein, dann zum Thema "Die Macht der Parteien beschränken". Dadurch wird dann dieser ganze Wust hier vielleicht eine Art Sinn ergeben.
Eine Demokratie kann ein paar Nazis aushalten. Aber eine Diktatur kann keine Demokraten aushalten.
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Warum die AfD Scheiße ist - von Otto vonOtter - 30.09.2018, 04:14
RE: Warum die AfD Scheiße ist - von Anachron - 01.10.2018, 19:38
RE: Warum die AfD Scheiße ist - von Uwe Furse - 03.10.2018, 00:47
RE: Warum die AfD Scheiße ist - von Otto vonOtter - 03.10.2018, 20:34

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