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EU will nun den Artikel 13 - Uploadfilter verabschieden
#1
Glück gehabt für opensim ?

https://youtu.be/QPhO13XGTiY?t=147



@moderatoren Wenn es eine Kategrie gibt dann verschieben ^^
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#2
Ich glaube die meisten wissen gar nicht, was genau der Artikel 13 ist, daher hier mal ein Artikel dazu. Es hat nichts mit dem Artikel 13 im unseren Grundgesetz zutun ;D

Und noch einen Video ein Interview mit dem EU SPD Abgeordneten Tiemo Wölken




https://netzpolitik.org/2018/das-eu-parl...hutzrecht/
https://netzpolitik.org/tag/upload-filter/

@Brenner: Hab mal deinen Thread ein wenig besseren Titel gegeben, ein wenig griffiger ;D
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Tschöö

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#3
Hallo brenne23,
das hieße mitunter, dass jede Webplattform, auch kleinere, die älter als 3 Jahre ist und bei der man etwas (z.B. Videos, Zitate, Nachrichten aus bestimmten Quellen usw.) hochladen kann, einen komplexen und teuren Kontentfilter einbauen müsste. "Na dann prost Malzeit". Es gibt im Web bereits Schätzungen, wieviel Arbeitsplätze uns dadurch wieder verloren gehen.

Schöne Grüße Data
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#4
@Data Nur wenn diese Plattform über 5.000.000 Mill. Members oder verdienst mehr als 10.000.000 € hat. Siehe den Links von Netzpolitik
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#5
Naja, wenn das so kommt wie in dem obersten verlinkten YouTube-Videoschnipsel erzählt, dann wären u.a. vom Upload-Filter ausgenommen:
- Alter der Gemeinschaft kleiner 3 Jahre
- weniger als 5 Millionen Nutzer
- weniger als 10 Millionen Euro Jahresumsatz

Auch wenn die meisten OpenSim Gemeinschaften durchaus älter als 3 Jahre sind, dürften die beiden anderen Kriterien wohl seltenst von ehrenamtlich betriebenen Gemeinschaften überschritten werden.

EDIT: Bogus war schneller, ich lass' es mal trotzdem stehen.
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#6
Hallo,
und ich dachte schon die Bedingungrn sind mit einem logischen "Und" verküpft.

Schöne Grüße
Date
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#7
Tja, wenn Gesetzgeber Informatiker wären, dann wären Gesetze logisch und man könnte sich viele Richter und Anwälte sparen. Angel
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#8
Es ist tatsächlich eine "und" Verknüpfung bei den Bedingungen. Es sollen nur kleinere und mittlere Startups ausgenommen werden. Das findet sich so in mehreren Medien. Am klarsten ist es in Julia Redas Blog formuliert:

Zitat:Der deutsch-französische Deal, der heute geleakt ist, sieht vor, dass Artikel 13 für alle profitorientierten Plattformen gilt. Alle müssen Uploadfilter installieren, es sei denn, sie erfüllen alle drei der folgenden extrem engen Kriterien:

1. Die Plattform ist jünger als 3 Jahre alt
2. Der Jahrsumsatz beträgt weniger als 10 Millionen Euro
3. Die Plattform hat weniger als 5 Millionen Nutzer pro Monat

Nach 3 Jahren gibt es demnach keine Ausnahmen mehr! Allerdings sind viele Grids nicht profitorientiert.

Quellen:
https://juliareda.eu/2019/02/artikel-13-schlimmer/
https://www.handelsblatt.com/politik/int...ohufe3-ap4

/Chris
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#9
Sagen wirs mal so, wie würde es bei den Üblichen Verdächtigen Grids aussehen
Da findet man ja Benuzer generierte Inhalte....
Viele Grids sind schon über 3 Jahre aktiv...
OK sie kommen nicht auf 5 Millionen Nutzer pro Monat
und auch auch nicht unter 10 Millionen Umsatz
*hust... ich weiss nich wo wieviel LL hat aber die sitzen ja ausserhalb von Deuschland ^^
lg
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#10
Hallo
siehe auch Koalitionsvereinbarung Bund auf der Webseite der Bundesregierung, ab Zeile 2212.
Kann man als PDF anschauen. Eigentlich hatte sich die Regierung geeinigt, dass zur Wahrung des Urheberrechtes, keine Uploadfilter verlangt werden. Man muss sich mal vor Augen halten, wie das Internet seit Bestehen Reglementiert wurde. Welchen Zweck es damals hatte und jetzt.
Ach ja, da fällt mir auch ein, es sind bald die Europawahlen. Der Standpunk der jeweiligen Parteien würde mich interessieren.

LG
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