25.06.2011, 01:21
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aus für gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wird berichtet, dass vor wenigen Tagen ein frei laufender Hobbyist auf offenem Feld angeschossen wurde. Dem Polizeibericht ist zu entnehmen, dass der Hobbyist völlig unbewaffnet war. Der Schütze, ein hinlänglich bekannter aber dennoch nicht vorbestrafter Professionalisist, gab zu Protokoll, dass keine Absicht hinter dieser Aktion stehen würde. Der Hobbyist wäre schlieÃlich selber Schuld. Warum kommt er auch aus der Deckung ?!? Es wäre einfach so passiert, weil man ja generell was gegen Hobbyisten habe.
Das Gericht konnte dieser Darstellung nicht folgen. Auf die Frage, warum der Angeklagte nun auf diesen putzigen kleinen Hobbyisten geschossen habe, gab dieser zu Protokoll, dass er sich ansonsten nicht anders hätte abgrenzen können. Unter Tränen gab der der Angeklagte zu Protokoll, dass er seit Jahren versuche, profitable Arbeit zu leisten. Und dass ihm das immer noch noch nicht gelänge. Er hätte sich nicht anders zu helfen gewusst.
Das Gericht hat vor wenigen Minuten das Urteil verkündet. Die schwere Schuld des Angeklagten wird nur durch die Tatsache gemildert, dass dem Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit wegen fehlendem Unrechtsbewusstsein (wahrscheinlich begründet in seiner Kindheit wg. Lolli-Klau oder ähnlichem) attestiert wird.
Aufgrund der Sachlage sieht das Gericht den Tatbestand der fahrlässigen Gefährdung in Tateinheit mit dem Versuch der persönlichen Bereicherung als bewiesen an.
Das Gericht folgt der Sichtweise der Verteidigung und setzt das Urteil auf die Dauer von 2 Jahren zur Bewährung aus.
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aus für gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wird berichtet, dass vor wenigen Tagen ein frei laufender Hobbyist auf offenem Feld angeschossen wurde. Dem Polizeibericht ist zu entnehmen, dass der Hobbyist völlig unbewaffnet war. Der Schütze, ein hinlänglich bekannter aber dennoch nicht vorbestrafter Professionalisist, gab zu Protokoll, dass keine Absicht hinter dieser Aktion stehen würde. Der Hobbyist wäre schlieÃlich selber Schuld. Warum kommt er auch aus der Deckung ?!? Es wäre einfach so passiert, weil man ja generell was gegen Hobbyisten habe.
Das Gericht konnte dieser Darstellung nicht folgen. Auf die Frage, warum der Angeklagte nun auf diesen putzigen kleinen Hobbyisten geschossen habe, gab dieser zu Protokoll, dass er sich ansonsten nicht anders hätte abgrenzen können. Unter Tränen gab der der Angeklagte zu Protokoll, dass er seit Jahren versuche, profitable Arbeit zu leisten. Und dass ihm das immer noch noch nicht gelänge. Er hätte sich nicht anders zu helfen gewusst.
Das Gericht hat vor wenigen Minuten das Urteil verkündet. Die schwere Schuld des Angeklagten wird nur durch die Tatsache gemildert, dass dem Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit wegen fehlendem Unrechtsbewusstsein (wahrscheinlich begründet in seiner Kindheit wg. Lolli-Klau oder ähnlichem) attestiert wird.
Aufgrund der Sachlage sieht das Gericht den Tatbestand der fahrlässigen Gefährdung in Tateinheit mit dem Versuch der persönlichen Bereicherung als bewiesen an.
Das Gericht folgt der Sichtweise der Verteidigung und setzt das Urteil auf die Dauer von 2 Jahren zur Bewährung aus.
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