31.08.2025, 19:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2025, 19:29 von Mareta Dagostino.)
(31.08.2025, 15:55)Jupiter Rowland schrieb: ... Hier funktioniert nur noch eine tatsächliche Strafanzeige wegen mehrfacher Beleidigung gemäß § ... StGB ...
Gut gebrüllt, Löwe. Wer sagt, dass die Angreifer überhaupt im deutschen Rechtsbereich unterwegs sind? Die hier gezeigten Auszüge sind auf Englisch. Wer zahlt Dorena die Anwälte, die ggf. internationale Ermittlungen anstoßen? Man stößt bei Beamten erst mal auf ziemlich Widerstand, wenn man ihnen klar machen will, dass irgendwelche Hasstiraden in SocialMedia relevant sein könnten. Ein nervenzermürbender und teurer Kampf gegen Windmühlen wäre das.
Ich kann mich da nur Bogus' Meinung anschließen: Das toxische Umfeld meiden, bis sich die Erregung darin irgendwann von selber tot läuft. Niemand braucht es sich geben, in einer Fremdsprache in einem Social-Media-Shitstorm den Feind darzustellen.


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