23.04.2013, 13:38
JustinTranceify rechtfertigt die Facebook-Ähnlichkeit seiner Homepage an anderer Stelle (http://www.facebook.com/pages/Secondlife...39?fref=ts) mit den Worten:
Dazu möchte ich mit folgendem Vergleich Stellung nehmen:
Es ist in Deutschland erlaubt Radarwarngeräte herzustellen und zu vertreiben, die Benutzung derselben ist aber in Deutschland verboten und wird mit empfindlichen Geldbussen und Einziehung des entsprechenden Gerätes geahndet.
Was ich damit sagen will ist folgendes : Aus der Tatsache, dass dieses Facebook ähnliche Darstellung angeboten wird, kann nicht geschlossen werden, dass ihre Verwendung zulässig sei.
Zitat:Wobei es sich um die Original Version von PHPFox Handelt :-)Ich hab mir das nochmal angesehen und das stimmt insofern, dass dort auch ein Facebook-like Theme für PHPfox angeboten wird, welches hier offensichtlich verwendet wird.
Dazu möchte ich mit folgendem Vergleich Stellung nehmen:
Es ist in Deutschland erlaubt Radarwarngeräte herzustellen und zu vertreiben, die Benutzung derselben ist aber in Deutschland verboten und wird mit empfindlichen Geldbussen und Einziehung des entsprechenden Gerätes geahndet.
Was ich damit sagen will ist folgendes : Aus der Tatsache, dass dieses Facebook ähnliche Darstellung angeboten wird, kann nicht geschlossen werden, dass ihre Verwendung zulässig sei.
Zitat:Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)(2) Eine geschäftliche Handlung ist auch irreführend, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen einschließlich vergleichender Werbung eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Dienstleistung oder mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorruft.
in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 254)
§ 5
Irreführende geschäftliche Handlungen
Wer nicht weiss wohin er will, der kommt leicht woanders hin.