02.03.2016, 21:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.03.2016, 21:57 von Mareta Dagostino.)
Ich denke nicht, dass wir hier Konsens finden, und für beide Positionen wurde reichlich zu juristischen Begründungen verlinkt. Ich denke, da jeder Seitenbetreiber im Zweifel sich selber gegen die Hyänen wehren muss, wird die Verantwortung die Information zu verwerten auch bei jedem selber liegen. zugegeben, diese länglichen Texte hinter den Links sind anstrengend - dafür aber auch erhellend.
Wobei die Option "kein Impressum" wohl eh nicht ernsthaft zur Debatte steht, sondern nur wie umfangreich das Impressum sein muss, und wie viele Vorschriften man meint erfüllen zu müssen. (Schon an die separat verlinkte Datenschutzerklärung gedacht? Eine Liste mit Bildnachweisen? Zuständiges Gericht genannt? Wer meint einen Webshop zu betreiben, muss da ziemlich viele Formalitäten berücksichtigen und rechtssicher formulieren.)
EDIT: Noch ein Link mit allen 4 denkbaren Fällen: http://www.linksandlaw.info/Impressumspf...gaben.html
Wobei die Option "kein Impressum" wohl eh nicht ernsthaft zur Debatte steht, sondern nur wie umfangreich das Impressum sein muss, und wie viele Vorschriften man meint erfüllen zu müssen. (Schon an die separat verlinkte Datenschutzerklärung gedacht? Eine Liste mit Bildnachweisen? Zuständiges Gericht genannt? Wer meint einen Webshop zu betreiben, muss da ziemlich viele Formalitäten berücksichtigen und rechtssicher formulieren.)
EDIT: Noch ein Link mit allen 4 denkbaren Fällen: http://www.linksandlaw.info/Impressumspf...gaben.html